Gesamtbanksteuerung – neue Herausforderungen
Anfang August jährt sich zum dritten Mal der Beginn der Finanzkrise. Wäre es möglich gewesen, durch geeignete aufsichtsrechtliche Vorgaben diese Krise deutlich zu entschärfen?
Der Basler Ausschuss hat dazu zwei Papiere im Entwurfsstatus veröffentlicht: einerseits zum Thema Liquiditätsrisiken, andererseits eines, das den Fokus auf schärfere Eigenkapitalanforderungen und Beschränkung der Leverage Ratio hat.
Was bedeuten diese zusätzlichen Anforderungen für die Profitabilität Ihres Instituts und für die Erfüllung von Kundenanforderungen, z.B. im Kreditgeschäft?
Verschärfung der Liquiditätsanforderungen
Im Detail wurden zwei neue Kennziffern definiert: Liquidity Coverage Ratio für eine kurzfristige Liquiditätsbetrachtung und Net Stable Funding Ratio als Maß für längerfristige Liquidität.
Auch wenn die Definition strengerer Standards grund-sätzlich nicht in Frage gestellt wird, so wird doch die konkrete Ausgestaltung kritisch gesehen. Die Bedenken der Institute hinsichtlich der kurzfristigen Liquiditätskennziffer beziehen sich v.a. auf die Behandlung einzelner Positionen, beispielsweise relativ gering berücksichtigte Interbankeneinlagen und Kundeneinlagen oder asymmetrisch behandelte Kreditlinien.
Die Kennziffer für längerfristige Liquidität soll im Be-sonderen die Fristentransformation begrenzen und außerbilanzielles Geschäft eindämmen. Dabei wird beim Bestand an stabiler Refinanzierung das bestehende Passivgeschäft mit Haircuts bewertet. Relativ stabile Bestände – beispielsweise Einlagen von Privatkunden oder Bankeinlagen – werden nach Ansicht von Betroffenen zu gering berücksichtigt. Umgekehrt sind Anrechnungsquoten für gegebene Kredite und zugesagte Linien sehr hoch.
Stärkung des Eigenkapitals
Ziele der Reform sind eine vereinfachte Struktur, eine verbesserte Qualität und eine erhöhte Transparenz des Eigenkapitals.
Die komplexe Zusammensetzung des regulatorischen Eigenkapitals wird deutlich vereinfacht. Statt der Aufteilung in Tier 1-3 mit verschiedenen Unterklassen, wird es zukünftig nur noch Kernkapital – hartes und zusätzliches – sowie Ergänzungskapital geben. Dabei sind Quoten noch nicht festgelegt. Die beiden Hauptkomponenten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Verlustabsorption: das Kernkapital absorbiert Verluste im „going concern“, das Ergänzungskapital nur im „gone concern“, also im Insolvenzfall.
Einige wichtige Sachverhalte werden zu Abzügen vom harten Kernkapital führen: im Besonderen Good-will, immaterielle Vermögensgegenstände, aktive latente Steuern sowie nicht konsolidierte Beteiligungen innerhalb des Finanzsektors.
Beim zusätzlichen Kernkapital werden befristete Instrumente grundsätzlich ausgeschlossen. Kündigungsrechte, Rückkäufe und Ausschüttungen unterliegen strengeren Kriterien.
Ergänzt werden diese verschärften Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals durch eine erweiterte Definition der abzudeckenden Risiken.
Für Kreditrisiken wird es ein ähnliches Konzept wie mark-to-market für Marktpreisrisiken geben, also eine Berücksichtigung der Wertänderungen durch Veränderungen der Kreditrisiken vor Default.
Kontrahentenausfallrisiken für OTC-Derivate werden dann deutlich schlechter behandelt als über zentrale Counterparties gehandelte Geschäfte.
Außerdem werden Geschäfte mit großen oder stark gehebelten Instituten eine höhere Eigenkapitalunterlegung erfordern.
Der Aufbau von antizyklischen Kapitalpuffern soll zusätzlich die Krisenresistenz jedes einzelnen Instituts verbessern. Die Grundidee dabei ist, dass Banken in Boomphasen Kapitalpuffer aufbauen, die ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen.
Basel III – Lehren aus der Krise
Im Zeitablauf exponentiell zunehmende regulatorische Initiativen durch die unterschiedlichen Standardsetter aber auch andere zusätzliche Anforderungen wie IFRS, Bankenabgabe usw. führen insgesamt zu erheblichem Anpassungsbedarf: Zuwachs an Eigenkapital, langfristiger Finanzierung, liquiden Wertpapieren einerseits sowie Reduktion und veränderte Struktur des Balance Sheets andererseits.
Die Vielfalt der Aspekte, die Interdependenzen und Inkonsistenzen stellen die Banksteuerung vor erhebliche Herausforderungen.
Diese Anpassungen haben aber außerdem unmittelbare Auswirkungen auf Profitabilität und Geschäftsvolumen. Die Steuerung dieser Gesamtkomplexität ist die eigentliche Herausforderung an die Gesamtbanksteuerung.
Offene Fragen beantwortet Ihnen gerne Sabine Herlan unter Tel. 0711 365960-63 oder sh@thielconsult.de
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