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12. 01. 2012

Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte

Risikomanagement

Bei der Ausgestaltung des Risikotragfähigkeitskonzepts herrscht Methodenfreiheit, sodass unterschiedliche interne Verfahren der Institute den Anforderungen an Wirksamkeit und Angemessenheit entsprechen können. Jedoch muss auch bei internen Verfahren der aufsichtsrechtliche Anspruch an die “Sicherstellung der Risikotragfähigkeit” erfüllt sein.

Die BaFin hat diesbezüglich einen Leitfaden zur Beurteilung dieser internen Verfahren veröffentlicht. Sie orientiert sich dabei, stets unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips, an der Erfüllung bestimmter Grundprinzipien. Diese beinhalten besipielsweise neben dem Vorsichtsprinzip auch die Vollständigkeit der Risikoabbildung sowie die Konsistenz der Verfahren.

Gelangen Sie hier zum Leitfaden und erfahren Sie mehr über die Prinzipien und Kriterien der “aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte”.